Kosten für eine Brücke

Die Kosten für eine Brücke sind abhängig von der Kronenart, von der zu überbrückenden Brückenspanne (Anzahl der fehlenden Zähne), vom verwendeten Material, von der Verblendung der Krone und vom Behandlungsaufwand, ähnlich wie die Kosten einer Zahnkrone (siehe Kosten für Zahnkronen).

In der Zahnarztpraxis wird immer ein Heil- und Kostenplan vereinbart, der zunächst von der Gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt werden muss. Entscheidend für die Kosten am Ende der Behandlung sind die tatsächlich entstandenen Gesamtkosten. Die Kosten für eine Brücke werden von der Krankenkasse zu 50% übernommen, wenn die Indikation es zu einer Regelversorgung macht.

Das bedeutet, dass im Gebiss nicht mehr als 4 Zähne fehlen dürfen bei ansonsten geschlossener Zahnreihe.  Weisheitszähne zählen dabei nicht mit. Fehlen mehr als 4 Zähne pro Kiefer, dann ist die Regelversorgung nicht die Brücke, sondern eine herausnehmbare Prothese. Die Kosten für eine Brücke werden in diesem Fall nicht übernommen. Es wird dann nur der Festzuschuss für eine herausnehmbare Prothese von der Krankenkasse gezahlt. Darüber hinaus gehende Leistungen wie hochwertiges Gold als Metalllegierung oder zahnfarbene Verblendungen im Seitenzahnbereich sind wie bei Zahnkronen vom Patienten privat zu tragen.

Preise vergleichen lohnt sich

Die von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschussten Brücken können sich im Preis stark unterscheiden. Dabei geht es vor allem bei der Ästhetik darum, dass man nicht die reine Regelversorgung nehmen will, sondern bspw. eine Vollkeramikkrone oder statt einer Brücke ein Zahnimplantat. Neben den Kosten ist natürlich auch immer wichtig, dass man überprüft, wer der Behandler ist und ob man sich wohlfühlt. Denn in Medizinfragen ist vor allem auch Vertrauen in Qualität und Sorgfalt wichtig.

Die Kosten unterscheiden sich je nach Aufwand und Material. Das Zahnarzthonorar nach BEMA ist fest mit der gesetzlichen Krankenkasse vereinbart, so dass es da keinen Spielraum in der Kostendifferenz gibt. Wollen Sie jedoch Zusatzleisten wie eine Vollverblendung, dann greift die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Dabei kann es je nach Steigerungssatz zu unterschiedlichen Preisen kommen. Eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit des Preisvergleichs bietet der Dienstleister MediKompass. Man kann sich auf der Plattform kostenlos anmelden und sich danach verschiedene Preisangebote von Zahnärzten einholen. Dabei sollte man die Daten wahrheitsgemäß eintragen, da die Kosten für Zahnersatz fallspezifisch unterschiedlich sein können und man nur so ein konkretes und verifizierbares Angebot einholen kann. Die Anmeldung erscheint zunächst etwas mühevoll, ist aber lohnenswert. Es ist bei der Anmeldung wichtig, alle Daten wahrheitsgemäß anzugeben, damit der Dienstleister ein konkretes Angebot machen kann. Sie sind natürlich nicht dazu verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Hier gelangen Sie zum Preisvergleich.

Materialien

Eine metallbasierte Krone der Brückenpfeiler und das Brückenglied können aus einer Goldlegierung, einer goldreduzierten Legierung oder einer Nichtedelmetalllegierung (NEM) bestehen.

Zuzahlungen der Krankenkasse

Die Kosten für eine Brücke werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung teilweise getragen. Jedoch trägt sie nur die Kosten für eine metallfarbene Versorgungen im Seitenzahnbereich.

Hier gilt wieder die Regelung des Festzuschusses. Bei einer Brücke zur Überbrückung eines Zahnes kann man normalerweise im Durchschnitt mit folgendem Festzuschuss rechnen:

  • 278,14 € (0% Bonus)
  • 333,77 € (20% Bonus)
  • 361,58 € (30% Bonus)

Man kann bei den Kosten für eine Brücke zur Überbrückung eines Zahnes bei der Regelversorgung mit einem Eigenanteil von etwa 300€ rechnen. Je nach Brückenspanne und verwendetem Material kann eine Brücke aber auch bis zu 2000€ kosten.

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