Die künstliche Zahnkrone dient dazu, den natürlichen Zahn vor chemischen, mechanischen und osmotischen Reizen zu schützen. Dies ist notwendig, wenn die Zahnhartsubstanz durch eine große Karies, durch ein Trauma oder durch große Füllungen und Wurzelkanalbehandlung, ausgedehnt geschädigt ist. Des Weiteren ist es oft notwendig, wenn ein Zahn verloren gegangen ist, die nebenstehenden Zähne zu überkronen, damit sie als Brückenpfeiler dienen. Auch eine Rekonstruktion von Kaufunktion, Phonetik und Kosmetik können Gründe für eine Überkronung des Zahnes sein.

Was passiert bei der Herstellung der Krone?

Um eine künstliche Krone herzustellen, wird der natürliche Zahn präpariert, dabei wird der gesamte Zahn leicht konisch beschliffen. Eine Krone wird überwiegend im Dentin präpariert und umfasst den Zahn vollständig. Dabei muss darauf geachtet werden, dass genug Platz für die Modellation der künstlichen Krone bleibt und der Gegenbiss nicht stört. Andererseits sollte möglichst viel Zahnsubstanz übrig bleiben, da der Zahnnerv geschont werden soll und der Zahn genug Retention für die künstliche Krone haben soll.

Oft wird der Zahn vorher durch eine Aufbaufüllung an den Stellen wieder aufgebaut, an denen die Karies den Zahn zerstört hat, um eine genügende Retention der künstlichen Zahnkrone zu gewährleisten.

Welche Kronenarten gibt es?

Man unterscheidet

  • Vollgusskronen,
  • Verblendkronen (Kunststoff- oder Keramikverblendung),
  • Vollverblendkronen (Vollkeramik).

Die Vollgusskrone wird häufig im Seitenzahn verwendet. Sie ist die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung bei den Molaren (Mahlzähnen) sowie im Oberkiefer ab dem 2. Backenzahn und im Unterkiefer am dem 1. Backenzahn. Sie besteht vollständig aus Metall und hat keine zahnfarbene Schicht.

Die Verblendkrone ist im ästhetischen Bereich indiziert. Sie besteht meist innen aus Metall (Nichtedelmetall oder Gold) und hat auf der äußeren Seite eine zahnfarbene Schicht aus Keramik oder Kunststoff. Auf der Zunge oder dem Gaumen zugewandten Seite befindet sich keine zahnfarbene Schicht. Innen ist sie also trotzdem metallfarben. Die Regelversorgung der Krankenkasse beinhaltet diese Art von Kronen bei den Frontzähnen bzw. bei den ersten Backenzähnen. Sie beinhaltet niemals die Verblendung der gesamten Krone.

Die Vollverblendkrone besteht im gesamten aus einer zahnfarbenen Schicht. Sie ist ästhetisch am attraktivsten und ist oft im Kiefer nicht mehr als Zahnersatz zu erkennen.

Welche Materialien?

Eine metallbasierte Krone kann aus einer Goldlegierung, einer goldreduzierten Legierung oder einer Nichtedelmetalllegierung (NEM) bestehen.